
Besondere Lernleistung. der Seminarkurs
Text: A. Pfänder / Oberstufenberater
Aktuelle Seminarkursjahrgänge:
Hinweis:
Im Robert-Bosch-Jahr fand nochmals ein Seminarkurs zum Thema “Robert Bosch” statt (im Schuljahr 2010/11).
Im Schuljahr 2009/10 fand ein Seminarkurs mit der Thematik “Zukunft der Menschheit - wie können / wie wollen wir leben?” statt. Es haben 9 Schüler/innen daran teilgenommen und im Juli 2010 mit einem Kolloquium ihren Seminarkurs abgeschlossen.
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Seminarkurse gibt es an unserer Schule seit 1999.
Mit der neu reformierten “Reformierten Oberstufe”, beginnend im Schuljahr 2002/03 gewann der Seminarkurs gegenüber den Regelungen in der Pilotphase deutlich an Gewicht. Jetzt stellte er kein reines Addendum mehr dar, wie es zu Beginn der Fall war: wer einen Seminarkurs (erfolgreich) besucht hatte, konnte nicht nur etwas “fürs Leben” lernen, sondern konnte sich auch (andere) Prüfungsleistungen ersparen oder (unter bestimmten Umständen) die Belegung einer zweiten Naturwissenschaft.
Durch die Oberstufenreform von 2008 hat sich dies wieder geändert: der Seminarkurs kann jetzt wieder (sofern die Bedingungen stimmen) das Mündliche Prüfungsfach ersetzen oder auch wie ein ganz normaler Kurs (2 Halbjahre) angerechnet werden. Näheres dazu im folgenden Text.

Informationen zum Seminarkurs
Allgemeines
Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 wird an den Gymnasien in Baden-Württemberg (je nach deren Möglichkeiten) die Gelegenheit geboten, eine so genannte „Besondere Lernleistung (BLL)” zu belegen und in die Gesamtqualifikation für das Abitur einzubringen.
Dies kann nach der bundesweit geltenden „Besonderen Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe” (vom 28.2.1997) sein:
Die Besondere Lernleistung (die im Rahmen bzw.
Umfang eines mindestens zweisemestrigen Kurses erbracht wird) ist (schriftlich) zu dokumentieren und der Schüler/die Schülerin muss noch in einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) die Ergebnisse darstellen,
erläutern und auf Fragen antworten.
Voraussetzung für die Einbringung der Besonderen Lernleistung (hier abgekürzt: BLL) ist, dass die Inhalte oder zumindest wesentliche Bestandteile nicht schon anderweitig in der Schule angerechnet wurden.
Nach Wahl des Seminarkurses und 14 Tage nach dessen Beginn ist der Besuch bis zum Ende (und die Anfertigung der Dokumentation einschließlich des Kolloquiums) verpflichtend. Ein Austritt ist wie bei anderen Kursen nur innerhalb der ersten 14 Tage mit den üblichen Einschränkungen möglich. Der Seminarkurs findet grundsätzlich nur im ersten Kursstufenjahr statt und ist mit einer Dauer von 3 Wochenstunden angesetzt..
Organisation; Leistungen
Leistungen im Seminarfach teilen sich auf in die Leistungen in den Kurshalbjahren (50 %), die Leistungen in der Dokumentation (25%) und die Leistungen im Kolloquium (25%). Es wird eine Gesamtpunktzahl aus den Einzelleistungen ermittelt.
Um auch soziale Lernleistungen und die Arbeit im Team fördern zu können, sollte ursprünglich bis zur halben Punktzahl für gemeinschaftlich erreichte Ergebnisse vergeben werden; d. h. Schüler/innen einer Arbeitsgruppe hätten dann (nach Entscheidung der Kurslehrer/innen) bis zu diesem Maße dieselbe Punktzahl erhalten. Die zweite Hälfte der Note sollte dann wieder eine Individualnote sein. Dieses Passus wurde mit Schuljahresbeginn 1999/2000 gestrichen. Heute sind Teamarbeiten möglich; die Einzelleistungen müssen aber klar erkennbar sein und getrennt bewertet werden.
Termine / Zeitbedarf
Seminarkurse dürfen nur für die beiden Halbjahre der Kursstufe 1 angeboten werden. Das (pro Teilnehmer/in ca. 20-minütige) Kolloquium findet am Ende des ersten Kursstufenjahres statt. Das bedeutet - da sich das Kolloquium auf die Bearbeitung des Themas durch den Schüler/die Schülerin bezieht - dass auch die Dokumentation während der Jahrgangsstufe 12 erstellt werden muss und vor dem Kolloquium beendet (und von den Seminarfachlehrern/innen begutachtet und benotet) wurde. Unterrichtliche und / oder projektartige Bearbeitung des Themas, Ausarbeitung (Dokumentation) des Schülers / der Schülerin und Kolloquium finden also in der Jahrgangsstufe 12 statt.
Insofern kommt durch die Teilnahme an einem Seminarkurs viel zusätzliche Arbeit auf die Schüler/innen zu . Die Seminarveranstaltung muss meist - da die Schüler/innen aus ganz verschiedenen Kurskombinationen kommen, nachmittags stattfinden (Plenumssitzungen) und eventuell ist auch blockweises Arbeiten (z. B. an einem Kompaktwochenende) erforderlich bzw. möglich. Ein hohes Maß an Eigeninitiative ist notwendig.

Methodik des Seminarkurses
Durch den Seminarkurs sollen studien- und berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, vor allem selbstgesteuertes Lernen, eingeübt werden. Teamarbeit (die Themen sollen in der Regel in Schülerteams von zwei bis vier Schülern/innen bearbeitet werden) und Präsentationsfähigkeit (Vortragen, Vorführen, Vormachen, Darstellen, Präsentieren...) sollen geschult werden.
Als Sozialformen (Organisationsformen) werden (z. B. in der Einstiegsphase) genannt: Rollenspiele, Gruppenpuzzle, Planspiele, Projektmanagement, Szenario-Techniken, Metaplan-Techniken, Mind Mapping....
Rechts: in der von Gerlingen aus leicht erreichbaren Landeshauptstadt Stuttgart ist man großen Bibliotheken sehr nahe (die Stadtbücherei am Charlottenplatz).
Die Teilnehmer/innen des Seminarkurses sollen dabei u. a. lernen, Materialien zu recherchieren, zu sammeln, zu bewerten und zu ordnen, Informationen zu filtern und zu strukturieren, einen Zeitplan aufzustellen und alle möglichen Hilfsmittel (auch die neuen Medien: Internet, Multimedia, Suchmaschinen, Präsentations-Software ....) anzuwenden, eventuell auch Kontakt mit außerschulischen Einrichtungen (Behörden, Unternehmen, Instituten) aufzunehmen oder (in den Naturwissenschaften) selbständig Experimente zu planen und auszuführen, d. h. es geht auch und vor allem um das Erlernen von wissenschaftlichen Arbeitsmethoden, wie sie später beim Studium oder im Beruf üblich sind.
Hier liegen einige der Vorteile an der Teilnahme an einem Seminarkurs: bei Bewerbungen werden Personalbüros die erfolgreiche Arbeit im Rahmen eines solchen Seminarkurs sicher als erbrachte Zusatzqualifikation (Schlüsselqualifikation) honorieren.
Inhalte
Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die gymnasiale Oberstufe und der Abiturprüfung erforderlichen Niveaus frei über die inhaltliche Ausgestaltung der Seminarkurse, d. h. über die Themen.
Bedingungen für die Inhalte / Themen:
Es können / sollen dabei fächerverbindende Themenkreise (an denen also in der Regel mehrere Fächer und auch mehrere Fachlehrer/innen beteiligt sein können) erprobt werden oder Projekte, die für das Profil der Schule bedeutend sind, dieses beispielsweise hervorheben.
Beispiele (völlig unverbindlich!) für Seminarkursthemen (mit Fächern):
Beurteilung der Schülerleistungen
Da der Seminarkurse in neuen Sozialformen stattfindet und neue Ziele verfolgt, sind auch neue Formen der Leistungsbeurteilung notwendig; Gegenstand der Beurteilung sind besonders die erworbenen methodischen und sozialen Kompetenzen:
Die traditionelle schriftliche Klausur ist im Seminarkurs in der Regel nicht vorgesehen.

Neuregelung des Seminarkurses bzw. seiner Bedeutung
durch die NGVO von 2008
Allgemeines
Wie bisher spricht die Verordnung des
Kultusministeriums zur Reformierten Oberstufe wieder von einer “Besonderen Lernleistung”; das kann die Teilnahme an einem vom Land oder dem Bund geförderten Wettbewerb sein oder die Teilnahme an einem
Seminarkurs im ersten Kursstufenjahr im Umfang von - in der Regel - 3 Wochenstunden.
Nach der Verordnung von 2008 kommt auch ein Schülerstudium als BLL in Betracht.
Bild rechts: die Gerlinger Seminarkursschüler/innen finden vor Ort umfangreiche Bücherbestände zur Recherche für ihre Themen vor: Blick in die moderne Stadtbibliothek der Stadt Gerlingen an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U6.
Der Seminarkurs wird (für den Schüler / die Schülerin - je nach gewähltem Thema) einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Dazu muss eine/r der den Seminarkurs leitenden Lehrer/innen auch die Lehrbefugnis für dieses Fach haben.
Soll also beispielsweise eine Schülerarbeit dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugerechnet werden, muss mindestens eine Lehrkraft Fachlehrer/in für Geschichte, Geografie, Gemeinschaftskunde, Religion oder Ethik sein.
Bild unten: das Gebäude der Gerlinger Stadtbibliothek von außen.

Bewertung bzw. Anrechnung im Abitur
Welche Leistungen in den beiden Halbjahren genau bewertet werden, geben die durchführenden Lehrer/innen (in Absprache mit den Teilnehmern/innen) vorher bekannt.
Beispielsweise kann die (mündliche) Mitarbeit bei den Seminarkurssitzungen bewertet werden, die Durchführung von Probereferaten, das Exposé zur Seminararbeit oder das Werkstattbuch oder ...
Im Abiturzeugnis erscheint für den Seminarkurse eine einzige zusammenfassende Note, die von den Fachlehrern/innen aus den Teilnoten gebildet wird.
Das Robert-Bosch-Gymnasium übergibt den Seminarkursschülern/innen aber zum Ende von K1 ein schuleigenes “Zeugnis”, also im Prinzip eine ausführliche Teilnahmebestätigung mit Nennung des Seminarkurs-Oberthemas, des teilnehmerspezifischen Themas und der Notenpunkte in den beiden Halbjahren sowie in der Dokumentation und im Kolloquium (s. Bild rechts). Dieses Dokument kann z. B. bei Bewerbungen als Zusatzinformation vorgelegt werden.
Alle Hochschulen (Uni Stuttgart, Uni in Hohenheim, Fachhochschulen, Kunstakademie...) verfügen über (öffentliche) Bibliotheken. Wem das nicht reicht oder wem diese zu speziell ausgerichtet sind: einen umfangreichen Buchbestand führen auch die Stadtbücherei der Stadt Stuttgart am Charlottenplatz (s. o.) und die Baden-Württembergische Landesbibliothek unmittelbar daneben (Bild unten).

Anrechnung beim Abitur
Keine Anrechnung
Ein/e Schüler/in kann - wenn die Leistungen z. B. nicht entsprechend gut sind - den Seminarkurs im Abitur gar nicht anrechnen lassen. Dann erscheinen die erbrachten Leistungen (Gesamtnote) zusammen mit dem gewählten Thema zwar im Zeugnisblatt, aber die Note geht nicht in die Wertung ein, beeinflusst also nicht die so genannte Gesamtqualifikation (Abiturnote). Sobald man am Seminarkurs teilgenommen hat, erscheinen die erbrachten Leistungen also im Zeugnis; ob mit oder ohne Einfluss auf die Abiturnote.
Anrechnung des Seminarkurses an Stelle des (fünften) mündlichen Prüfungsfaches
Ein/e Schüler/in kann den Seminarkurs anstelle des (5.) mündlichen Prüfungsfaches im Block II anrechnen lassen. D. h.: die Leistungen im Seminarkurs gelten dann als mündliches Prüfungsfach und werden (wie diese) vierfach gewertet (also beispielsweise 4 x 15 Punkte = 60 Punkte). Die Entscheidung darüber trifft der / die Schüler/in spätestens am nächsten Schultag, der auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schriftlichen Abiturprüfung folgt (so genannte Eröffnung).
Wird die Entscheidung so gefällt, wurde ein Teil der für das Abitur zu erbringenden Leistungen bereits nach der Jahrgangsstufe 12 (mit dem Seminarkurs) abgeschlossen. Der Seminarkurs erschließt so die Möglichkeit , einen Teil der Abiturprüfung “vorzuziehen” und vorzeitig zu “erledigen” und sich so eines der Prüfungsfächer zu ersparen..
Wird der Seminarkurs eines/r Schülers/in dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet (was die Mitwirkung eines/r entsprechend qualifizierten Fachlehrers/in voraussetzt), so kann der/die Schüler/in damit beim Abitur das zweite Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftlicher Bereich) abdecken, wenn er/sie den Seminarkurs anstelle des mündlichen Prüfungsfaches anrechnen lässt. (Das sprachlich -literarische und das mathematische-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld sind mit den Kernkompetenzfächern Deutsch / Fremdsprache und mit Mathematik auf jeden Fall bereits abgedeckt).
Anrechnung des Seminarkurses nach den Regeln von 2007/08 an Stelle von zwei Kursen
Nach der Verordnung von 2007/08 kann die Leistung im Seminarkurs als Leistung in zwei Kursen im Block I angerechnet werden. Das ist dann interessant, wenn auf Grund der Zuordnung zu einem Aufgabenfeld der Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch den Seminarkurs nicht möglich ist, die Leistungen aber gut sind.